Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grundsätzliches
Es gilt deutsches Recht. Wir widersprechen ausdrücklich von unseren AGB abweichenden AGB des Kunden oder Lieferanten. Bei Vergaben gemäß VOB/A oder VOL/A gelten die AGB nicht. Die AGB gelten unabhängig davon, ob wir als Auftraggeber oder Auftragnehmer Vertragspartei werden.
2. Sonstige Bauleistungen und Lieferungen
2.1 Bis zur Auftragsannahme sind alle unsere Angebote freibleibend. Weicht der Auftrag des Auftraggebers von unserem Angebot ab, so kommt ein Vertrag in diesem Falle erst mit unserere Bestätigung zustande.
2.2 Wird die von uns geschuldete Leistung durch höhere Gewalt, rechtmäßigen Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Lieferanten sowie ungünstige Witterungsverhältnisse verzögert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten.
2.3 Offensichtliche Mängel unserer Leistung müssen Unternehmer innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Ware oder bei Abnahme der Leistung in Textform rügen.
2.4 Bei Verträgen mit Unternehmern, die keine Bauleistung betreffen, leisten wir für Mängel eine Gewähr von einem Jahr.
2.5 Bei berechtigten Mängelrügen haben wir die Wahl, entweder die mangelhaften Liefergegenstände nachzubessern oder dem Auftraggeber gegen Rücknahme des beanstandeten Gegenstandes Ersatz zu liefern.
2.6 Aus- und Einbaukosten: Die gesetzliche Regelung im Kaufvertragsrecht gilt für die Geltendmachung von Aus- und Einbaukosten uneingeschränkt.
5.1 Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise
Wir weisen darauf hin, dass für den Werterhalt und die dauerhaftige Funktionsfähigkeit unserer Produkte und Arbeiten unsere Auftraggeber insbesondere beachten sollten:
- Beschläge und gängige Bauteile sind zu kontrollieren und evtl. zu ölen oder zu fetten,
- Abdichtungsfugen sind regelmäßig zu kontrollieren,
- Anstriche innen wie außen (z.B. Fenster, Fußböden, Treppenstufen) sind jeweils nach Lack- oder Lasurart und Witterungseinfluss und Nutzung nachzubehandeln.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung unser Eigentum.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände unverzüglich in Textform anzuzeigen.
8. Urheberrechte
An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor.
10. Gerichtsstand
Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, so ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz unseres Unternehmens.
