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VORSICHT! "Trauerfall-Vorsorge-Versicherungen" genießen nicht den sozialhilferechtlichen Schutz von Bestattungsvorsorgeverträgen

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat klargestellt, dass eine "Trauerfall-Direkt-Schutz-Versicherung" mit "Zuwachsgarantie" nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt ist. Es stufte die "Trauerfall-Vorsorge-Versicherungen" der Klägerin und ihres Ehemannes bei einem privaten Versicherungsunternehmen als Vermögen ein, da sie, im Gegensatz zu einem regulären Bestattungsvorsorgevertrag, Merkmale einer Risikolebensversicherung trügen. "Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag handelt es sich um einen überwiegend dem Werkvertragsrecht unterliegenden Vertrag über die im Voraus bezahlte Bestattung unter Einschluss der Grabpflege", so Hermann Hubing, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Bestattungskultur. Er erläutert: "Der Vertrag wird mit dem Bestatter geschlossen, die Einzelheiten der Bestattung werden festgelegt und in der Regel wird Geld auf ein Treuhandkonto eingezahlt, das auf Grund von Abtretung nach dem Tod ausschließlich an den Bestatter zur Begleichung der Bestattungskosten ausgezahlt wird." Hinterbliebene haben ausdrücklich keinen Zugriff auf das Geld. Um solche Verträge handelte es sich laut Urteil des Landessozialgerichts bei den hier geprüften Versicherungen nicht, da der Bezugsberechtigte über die Versicherungsleistung frei verfügen konnte. Sozialhilferechtlich schützenswert ist nach Auffassung des Gerichts allein der Wunsch des Menschen, für die Zeit nach seinem Tod durch eine angemessene Bestattung und Grabpflege vorzusorgen. In diesem Fall handelte es sich bei der Versicherung um eine "Trauerfall-Vorsorge-Versicherung", die dem Vermögensaufbau dienen sollte. Zudem war sie nicht auf die Bestattungskosten begrenzt. Im Endeffekt mussten die gewährten Versicherungsleistungen daher für die Rückzahlung der Sozialhilfe verwendet werden. Wer sicher gehen will, sollte sich vorher genau informieren. 

Wir bieten Ihnen eine fachliche Beratung für Ihre Bestattungsvorsorge! 
Tel. 06806 82100

Ihr Bestattermeister Stefan Klein

Diebstahl in der Marpinger Kirche

Am Freitag kam es gegen 15:45h in der katholischen Kirche in Marpingen zu einem Diebstahl. Während einer Beerdigung auf dem neben der Kirche befindlichen Friedhof betrat ein bislang unbekannter Mann die Kirche und entwendet eine schwarze Bluetooth Box der Marke JBL. Der Mann soll die Kirche durch den Nebeneingang betreten haben. Hinweise an die Polizei St. Wendel. Tel. 06851-8980

Der digitale Nachlass - Was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?

Arbeiten, einkaufen und kommunizieren - mehr und mehr verlagert sich unser Leben ins Internet. Vielzählige Dienste wie Onlinebanking, E-Mail-Konten oder soziale Netzwerke erfordern dabei ein persönliches, meist passwortgeschütztes Profil. Wer sicher gehen will, dass der eigene Datenbestand nicht in die falschen Hände gelangt, wenn er sich im Krankheitsfall oder durch Tod nicht mehr darum kümmern kann, sollte dafür zu Lebzeiten schon Vorkehrungen treffen. Rechtssicher lässt sich das in einer notariellen Vorsorgevollmacht oder einem notariellen Testament regeln. Daneben sorgt die sichere Hinterlegung von Zugangsdaten für einen schnellen und unkomplizierten Zugang der Erben zu Online-Konten.

"Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es kein digitales Sondererbrecht gibt", erklärt Eric Rauschenbach, Geschäftsführer der Notarkammer Thüringen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat unlängst bestätigt, dass auch der digitale Nachlass nach den allgemeinen Regelungen des Erbrechts zu beurteilen ist. "Die digitalen Lebensbereiche lassen sich sachgerecht mit den vorhandenen Normen der 'analogen' Lebenswelt beurteilen" so Rauschenbach. Beispielsweise geht das Nutzungsrecht an Daten, die lokal auf einem Datenträger des Erblassers gespeichert sind, zusammen mit dem Eigentum am physischen Speichermedium auf die Erben über. Sind die Daten extern, z.B. auf einem fremden Server hinterlegt, werden die Erben nutzungsberechtigt durch automatischen Eintritt in den Vertrag mit dem jeweiligen Diensteanbieter. Die Grenze der Vererblichkeit von Daten ist allerdings erreicht, wenn diese höchstpersönliche Rechte des Erblassers betreffen. Denn nach dem Tod eines Menschen besteht dessen Persönlichkeitsschutz fort. "Diese Differenzierung ist allerdings keine Besonderheit des digitalen Nachlasses, sondern ist Ausdruck der allgemeinen Wertungen des Gesetzgebers", erläutert Rauschenbach.

Der digitale Nachlass kann daher in einer Vorsorgevollmacht oder im Testament geregelt werden, wobei sich für die Erstellung die Hinzuziehung einer Notarin oder eines Notars empfiehlt. Nicht zwingend notwendig, aber aus Gründen der Akzeptanz im Rechtsverkehr zweckmäßig, bietet sich in einer über den Tod hinaus wirksamen Vorsorgevollmacht die Aufnahme einer Regelung über die Verwaltung des digitalen Nachlasses durch den Bevollmächtigten an. Auch eine Vollmacht ausschließlich für den digitalen Bereich wäre denkbar. Im Verhältnis zum Bevollmächtigten kann der Vollmachtgeber sogar konkrete Anweisungen erteilen, wie mit den Daten oder einem Nutzungsverhältnis umgegangen werden soll.

Darüber hinaus können auch Regelungen zum digitalen Nachlass in einem Testament oder Erbvertrag aufgenommen werden. Möchte man z.B. nicht, dass bestimmte Erben Einblick in besonders sensible Daten erhalten, wäre dies durch eine Auflage oder die Bestellung eines Testamentsvollstreckers in einem Testament festzuhalten. "So könnte z.B. der Testamentsvollstrecker angewiesen werden, dass gewisse Daten zu löschen oder konkrete Vertragsverhältnisse ohne vorherige Einsicht zu kündigen sind" führt Rauschenbach aus.

Damit den Erben der Zugang etwa zu einem E-Mail-Konto des Erblassers wesentlich erleichtert wird, kann sich die Auflistung aller Benutzerkonten, Passwörter und etwaig dazugehöriger Vertragsverhältnisse anbieten. Um diese wichtigen Informationen vor einem unberechtigten Zugriff zu schützen, sollten sie sicher aufbewahrt werden. "Von der Aufnahme sämtlicher Zugangsdaten z.B. in die Vorsorgevollmacht ist abzuraten, da bei jeder Änderung oder Ergänzung von Passwörtern neue Urkunden erforderlich würden", erklärt Rauschenbach. Eine praktikablere Lösung wäre die Liste der Zugangsdaten auf einem verschlüsselten und passwortgeschützten lokalen Datenträger zu erfassen und das "Masterpasswort" einer Vertrauensperson zu übergeben. Hierfür kommen auch die Notarinnen und Notare in Betracht, die in einer sog. "digitalen Vorsorgevollmacht" angewiesen werden können, das Masterpasswort nur unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmte Personen herauszugeben. Aufgrund der berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht der Notarinnen und Notare wird dadurch ein besonders hohes Schutzniveau erreicht.

Quelle: NOTARKAMMER THÜRINGEN

Bestattungsvorsorge - Wir beraten Sie!

Gründe für eine Bestattungsvorsorge:

- Mit wenigen Euros pro Monat vorgesorgt
- Keine plötzlichen Kosten / Hinterbliebene werden nicht belastet
- Das Gefühl, alles geregelt zu haben

BESTATTUNGEN - NEUE HOMEPAGE

Seit 2021 bieten wir unsere Bestattungsleistungen SAARLANDWEIT an.
Nähere Informationen zum Thema BESTATTUNGEN und BESTATTUNGSVORSORGE finden Sie nun auf der neuen Homepage https://www.bestattungen-saarland.com/

Aktuelle Sterbefälle:
Diesen Service bieten wir nun hier an (Link anklicken):
https://www.bestattungen-saarland.com/aktuelles/sterbefaelle/

Ihr Bestattermeister Stefan Klein

Schön, wenn Sie auf unserer Seite sind!

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserem Betrieb!

Schon mehr als 350.000 Besucher seit Januar 2018 auf unserer neuen Homepage. Wir sind begeistert und sagen DANKE!

Haus und Wohnung einbruchsicher machen

Generell lohnt sich die Investition in mechanische Sicherheitstechnik. Die Kosten für wirksamen Einbruchsschutz sind überschaubar. In Einfamilienhäuser dringen die Täter meist durch ungesicherte Fenster oder Terrassentüren ein. Vor allem im Erdgeschoss sollten Sie daher Fenster und Terrassentüren einbruchsicher machen, indem Sie Pilzkopfzapfenbeschläge oder Aufschraubsicherungen nachrüsten lassen. Achten Sie bei der Nachrüstung auf eine Zertifizierung der Produkte nach DIN 18104. Einbruchhemmende Fenster und Türen sind gemäß der DIN 1627 geprüft. Achten Sie auch auf die VdS-Zertifizierung. Die Kennzeichnung weist auf die Qualität und Zuverlässigkeit des Einbruchschutzes bei dem jeweiligen Produkt hin. Je höher diese ist, desto besser schützt die Tür oder das Fenster vor einem Einbruch. Zusätzlich sollten die Fenster, damit Sie einen ausreichenden Schutz liefern, von einem Fachmann eingebaut werden. Im Mehrfamilienhaus dringen Einbrecher meist durch Erdgeschossfenster oder durch die Wohnungstür ein. Letztere lässt sich mit Türsicherungen effektiv sichern.

Wir informieren gerne und unverbindlich über gute Einbruchsschutzprodukte.

Einbruchsschutz:

Haus- und Wohnungsbesitzer sollen künftig auch bei Neubauten Geld für Einbruchschutz erhalten. Die staatliche Bank KfW soll dafür Zuschüsse erteilen. Die gibt es bislang nur für nachträgliche Einbauten in alten Gebäuden. „Sehr viele Täter scheuen bauliche Widerstände“, sagte Seehofer. Die Bundesregierung arbeite bereits an einer Fortsetzung des Förderprogramms. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) verwies auf die steigende Zahl der im Versuchsstadium endenden Fälle. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Täter häufiger scheitern.

Schreinerei J. Klein & Söhne - Ihr Ansprechpartner für Einbruchsschutz

Vereinshaus FV Eppelborn

Ein besonderes Projekt, das wir im Vereinsheim des FV Eppelborn gerade durchgeführt haben. Kurz gesagt: Dort wurde alles neu, alles top, sehenswert!

Der FV hat ein tolles Vereinshaus!

Haushalte setzen mehr auf Sicherheitstechnik

Zahl der Einbrüche auf besorgniserregendem Niveau

Die Versicherer rechnen 2018 mit einem Rückgang der Einbrüche. Ein Grund für den Rückgang könnte aus Sicht der Versicherer die höhere Ausstattung der Haushalte mit Sicherheitstechnik sein. Viele Menschen hätten dafür die staatliche Förderung der KfW genutzt. "Das zahlt sich aus: Fast 45 Prozent der Einbruchsversuche brechen Täter ab, wenn sie nicht schnell genug reinkommen." Dennoch blieben Einbrüche ein gesellschaftliches Problem. "Denn trotz des Rückgangs sind die Fallzahlen zu hoch, die Aufklärungsquoten zu gering", kritisierte Gause.

Quelle: T-Online (Auszug)

Es passt!

Es gibt sie zwangsläufig überall: Kleine Nischen, Dachschrägen, Restflächen – Situationen eben, in denen konventionelle Möbel weder passend noch praktisch sind. Wir helfen mit Möbeln, die auf Maß gefertigt und optimal eingepasst sind. Jeder noch so kleine, ungeliebte Winkel kann dadurch sinnvoll genutzt werden. 

Passgenau, bestens verarbeitet, klassisch oder ausgefallen, ganz wie es der Kunde wünscht.

Individuelles Design nach Maß
Höchste Funktionalität
Beeindruckende Vielfalt an Materialien

Wir beraten Sie gerne!

… wenn unsere Kunden zufrieden sind!

Uns erreicht dieses Dankschreiben:

Sehr geehrter Herr Klein!

Holzböden raus, Holzdecke raus! Der Wasserschaden in unserem Holzhaus wird in Erinnerung bleiben.

Wir möchten uns bei Ihnen bedanken. Das Entfernen des Bodens und der Holzdecke ging sehr schnell. Nach der Trocknung waren Ihre Mitarbeiter wieder schnell zur Stelle und haben uns eine neue Decke eingebaut und Parkett verlegt. Wir konnten verfolgen, wie professionell die Arbeiter dabei vorgingen. Bei den Arbeiten haben sie mitgedacht und uns wirklich gute Lösungen angeboten. Alles in allem: Beratung top, Durchführung perfekt und das noch schneller als wir erwarten durften.  

Vielen Dank für die TOP Arbeit!

Fam.B. aus Lebach (ohne Namen veröffentlicht)

erfahrener Facharbeiter gesucht

Wir stellen ein:
zuverlässigen und berufserfahrenen FACHARBEITER, gerne auch etwas älter, Führerschein B, C1 (alte Klasse 3) wäre von Vorteil.